DATENSCHUTZVEREINBARUNG
2. Vertrauliche Informationen umfassen (sind aber nicht beschränkt auf):
2.1. Daten über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Parteien, Finanz- und Steuerberichterstattung, Informationen über Transaktionen und andere Informationen, die sich auf die Aktivitäten der Parteien beziehen;
2.2. Daten über die Parteien und ihre Amtsträger, die an der Erfüllung dieser Vereinbarung beteiligt sind, einschließlich ihrer persönlichen Daten (Namen, Adressen, Telefonnummern usw.);
2.3. Die Namen von Vertragspartnern, Kunden, Treuhändern, Investoren, Kredit-, Sicherungs- und Sicherungsquellen, Staatsanwälten, Finanzunternehmen, Banken, einschließlich der Namen und anderer personenbezogener Daten von Amtsträgern;
2.4. Andere Informationen, die von den Parteien als vertraulich und nicht zur Offenlegung in der erweiterten Liste, die im Anhang der Vereinbarung enthalten ist, anerkannt sind.
3. Mit der Zustimmung zu den Bedingungen der Vereinbarung stimmt der Kunde der Verarbeitung, Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten zu, die vor, nach und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eingereicht wurden, unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Republik Kasachstan zu.
4. Gemäß Art. 395, 396 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Republik Kasachstan stimmen die Parteien, die die Annahme dieses Angebots akzeptieren, zu, die kommerziellen, finanziellen und sonstigen Interessen der Parteien zu behalten, die erhaltenen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder an Dritte weiterzugeben, wenn sie die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen akzeptieren.
5. Die Parteien verpflichten sich, im Einklang mit Art. 28 des Geschäftsgesetzbuches der Republik Kasachstan Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit zu ergreifen.
6. Die Bestimmungen des Abkommens legen jede Partei zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen verpflichtet, die Informationen können nicht vertraulich behandelt werden, wenn der Zugang zu vertraulichen Informationen gemäß den Gesetzen der Republik Kasachstan frei ist.#
7. Die Offenlegung von Informationen, die von den Parteien als vertraulich eingestuft werden, stellt eine Verletzung der Vereinbarung dar und kann die einseitige Kündigung eines Vertrages zur Folge haben, unabhängig davon, ob dies durch vorsätzliche, fahrlässige oder anmaßende Handlungen einer der Parteien verursacht wird.
8. Die Informationen, aus denen vertrauliche Informationen bestehen, werden den Behörden und ihren Beamten zur Verfügung gestellt, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse rechtmäßig handeln, in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht oder mit schriftlicher Genehmigung des Kunden und nach entsprechender Mitteilung.
9. Die Vereinbarung gilt nicht für Fälle, in denen Informationen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder während der Gültigkeitsdauer des Vertrags ohne das Verschulden der Parteien allgemein bekannt wurden oder bekannt wurden.
10. Die Vereinbarung gilt auch nicht für Fälle von gerichtlicher Prüfung von Angelegenheiten, die sich auf eine bestimmte Beziehung der Parteien beziehen, im Interesse ihrer praktischen Lösung.
11. Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und bleibt während der Laufzeit des Beratungsvertrags in Kraft, sofern im Vertrag nichts anderes widergespiegelt ist.
12. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten im Rahmen der Vereinbarung werden durch Verhandlungen gelöst. Falls die Parteien aufgrund der Verhandlungen nicht zu einer gegenseitigen Einigung kommen, unterliegen alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten im Rahmen des Abkommens der endgültigen Beilegung vor Gericht gemäß der geltenden Gesetzgebung der Republik Kasachstan.